Neue Anforderungen an den Zustellnachweis für Käuferschutzfälle

Bei Käuferschutzfällen wegen eines nicht erhaltenen Artikels muss ab 19. Oktober 2020 einen Nachweis über die Zustellung gegen Unterschrift erbracht werden. Dies gilt ab einem Bestellwert von 700 CHF. Der Bestellwert für diese Sendungen berechnet sich dann nicht mehr nach dem Artikelpreis, sondern nach dem Wert der gesamten Bestellung. Steuern und Porto sind eingeschlossen.

Die Zustellung gegen Unterschrift schützt Sie vor Anfragen mit der Begründung, dass Käufer den "Artikel nicht erhalten" haben.